2018-11-26

Schöffe in Berlin

Ich habe gerade einen Brief vom Amtsgericht erhalten:  Ich bin zum Schöffen berufen worden für die nächste Amtsperiode von 2019 bis 2023 (also fünf Jahre).

Schöffen sind sog. Ehrenamtliche Richter.  Sie sind einem Strafverfahren zugeordnet und müssen an allen Verhandlungstagen teilnehmen.  Am Ende des Verfahrens entscheiden die Schöffen gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über das Urteil mit.

Ist das erwartete Strafmaß zwischen zwei und vier Jahren, wird es i.d.R. ein Schöffengericht am Amtsgericht (zwei Schöffen und ein Berufsrichter).  Bei höherem erwarteten Strafmaß eine Strafkammer am Landgericht (zwei Schöffen und ein bis drei Berufsrichter, abhängig davon, ob es eine kleine oder eine große Strafkammer ist).

Zum Schöffen kann jeder Deutsche berufen werden.  Man kann sich freiwillig melden oder auch einen anderen vorschlagen, wenn die entsprechenden Listen aber nicht mit Freiwilligen und Vorgeschlagenen gefüllt werden können, werden per Zufall Personen aus dem Melderegister hinzugefügt.  Diese Listen liegen eine Woche aus, damit jedermann Einsprüche gegen die Kandidaten vortragen kann.  Danach werden von einem Gremium im Amtsgericht die Schöffen für die nächste fünf Jahre währende Amtsperiode gewählt.

2019 fängt die nächste Periode an.  Die Listen wurden in den ersten Monaten des Jahres 2018 gefüllt (ich konnte nicht herausbekommen, ob es da einen Stichtag gab), dann zur Einsicht ausgelegt (ich weiß nicht, wo), und schließlich wurde gewählt (ich weiß nicht, wann genau).  Im November wurden dann die Briefe verschickt, mit denen die Kandidaten informiert wurden, ob sie berufen sind oder nicht.  Laut Auskunft auf Nachfrage per E-Mail vom Amt erhalten auch die Nichtgewählten eine Nachricht, Publikationen dazu (Web-Seiten oder so) finden sich aber nicht.

Im Vorfeld gab es diesmal Verwunderung, weil es wohl ungewöhnlich viele Freiwillige in Berlin gab und die Vermutung im Raum stand, eine politische Gruppe wolle dort an Einfluss gewinnen.

Ablehnen kann man eine Wahl nicht, aber einige Personen sind von Hause aus ungeeignet, z. B. wer unter 25 oder über 70 Jahre alt ist, zu krank ist, oder wem ein Vermögensverfall droht (z. B. manche Selbständige).

Pro Schöffe können es bis zu 24 Verhandlungstage im Jahr sein, in der Regel sind es aber wohl weniger (etwa zwölf).  Arbeitgeber müssen Schöffen freistellen – wie bei Zeugenaussagen.  Den Verdienstausfall erstattet dem Schöffen das Gericht (da gibt es eine Obergrenze, aber die ist recht hoch bei 61€ pro Stunde).

Einige amüsante Fakten, die mir beim Recherchieren untergekommen sind:

  • Der Bundespräsident kann kein Schöffe werden.  (Richter übrigens auch nicht.)
  • Streichung aus der Schöffenliste ist möglich beim Tod des Schöffen.
  • Schöffen müssen Deutsch verstehen und sprechen können.
  • Ein Schöffengericht ist ein Spruchkörper.


Offene Fragen bisher:
  • Wie geht es weiter?
    • Wann werde ich das nächste Mal etwas hören?
    • Was wird dann zu tun sein?
    • Wird von mir erwartet, dass ich jetzt schon etwas unternehme, mich z. B. irgendwie informiere?
  • Was hat es mit Hauptschöffen, Hilfsschöffen und Ersatzschöffen auf sich?  Man liest hin und wieder diese Begriffe.  Wird man eine die Sorte und bleibt das für fünf Jahre?  Oder wechselt das jährlich?
  • Was ist zu tun, wenn man als Schöffe von Angeklagten oder ihren Angehörigen bedrängt oder bedroht wird?
  • Wie viel eines Prozesses unterliegt der Schweigepflicht, was darf man publizieren oder mit Vertrauten besprechen?  Prozesse an sich sind ja öffentlich.

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