2019-01-16

Schöffenbürokratie

Heute wird's dröge.  Es geht um Bürokratie.  Wenn das jemanden abschreckt:  Das nächste Mal werde ich vermutlich über den ersten echten Tag am Gericht berichten, das ist dann vermutlich interessanter.  Aber der Reihe nach.

Zuerst ein paar Antworten auf ein paar der beim letzten Mal unbeantworteten Fragen:
  • Hauptschöffen, Hilfsschöffen, Ergänzungsschöffen, Ersatzschöffen
    Gewählt wird man entweder als Hauptschöffe oder als Hilfsschöffe für die fünf Jahre der Schöffenperiode.
    • Die Hauptschöffen sind mit festen Gerichtsterminen ausgestattet und werden regelmäßig bei Verfahren eingesetzt.  Nur wenn Prozesse sich hinziehen, kommen dadurch Termine hinzu. 
    • Hilfsschöffen sind die Stille Bereitschaft.  Sobald ein Schöffe spontan gebraucht wird, wird ein Hilfsschöffe verpflichtet (z. B. bei Krankheit eines Hauptschöffen oder wenn ungeplante Prozesse stattfinden).  Hin und wieder dünnt sich die Liste der Hauptschöffen derart aus (durch Wegzug, Krankheit usw.), dass einige der Hilfsschöffen in die Hauptschöffenliste wechseln.
    • Bei voraussichtlich langwierigen Prozessen werden Ergänzungsschöffen dem Prozess beigeordnet.  Das sind Hilfsschöffen, die der Verhandlung passiv beiwohnen und als Ersatz herhalten müssen, sollte ein Hauptschöffe ausfallen.  Fällt keiner aus, bleiben die Ergänzungsschöffen passive Zuschauer über den gesamten Prozess hinweg.
    • Als Ersatzschöffe wird manchmal ein Ergänzungsschöffe bezeichnet, der zum Einsatz kommt.
Jetzt aber zum eigentlichen Thema: Gehaltserstattung.  Sagte ich schon, dass es bürokratisch wird?

Ist man Schöffe, wird man zu Gerichtsverhandlungen vorgeladen.  Zu diesen muss man erscheinen, ein Nichterscheinen braucht wirklich gute Gründe (Stichwort Amtsarzt), sonst kann das teuer werden.  Wenn man vor Gericht ist, ist man nicht auf der Arbeit.  Arbeitgeber bezahlen einen nicht so gerne, wenn man gar nicht anwesend ist.

Um das entgangene Gehalt auszugleichen, gibt es eine Vielzahl an Regelungen, vom Hausmann bis zur Selbständigen, von der Frau in der Babyzeit bis zum Arbeitslosen.  Mich betrifft nur der Standardfall des Angestellten, also eigentlich eine einfache Sache.

Allerdings stellte mein Arbeitgeber nun fest, dass es (bei wenig umfangreichen Verfahren) eine Deckelung der Erstattung bei 24€ Brutto-Stundenlohn gibt, und da bin ich drüber. – Ja wie jetzt.  Und jetzt?  Ich stellte mich schon mental darauf ein, pro Stunde im Gericht draufzuzahlen.  Das hatte ich nicht erwartet.

Nach einigem Hin und Her stellte sich dann aber heraus, dass es eine Regelung im §616 BGB gibt, die Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer bei unverschuldeten kurzen Abwesenheiten weiter voll zu bezahlen.  Schöffentätigkeiten fallen darunter.  Die Gehaltserstattung ist so gesehen also nur eine Linderung des gesetzlich vorgesehenen Verlustes des Arbeitgebers.

Zusätzlich bekommen Schöffen übrigens noch 6€ pro Stunde unabhängig von der Gehaltserstattung.  Also doch reich durch Rechtsprechung.

Das ganze ist hier jetzt vereinfacht dargestellt, um den Umfang des Posts nicht zu sprengen.  In Wirklichkeit spielen noch Dinge eine Rolle wie Abtretungserklärungen, Steuer- und Sozialabgaben, Anträge an den Arbeitgeber, Verdienstausfallbescheinigungen, Auszahlungsaufträge, …  (Bei Interesse bitte nachfragen.  Es wird aber wirklich nur noch dröger.)

Insbesondere werde ich für jeden Termin einzeln Formulare bei Gericht einreichen müssen, auf denen wieder alles eingetragen ist, und jedes Mal wird mein Arbeitgeber wieder etwas unterschreiben müssen.  Dokumente, die das einmal für die gesamten fünf Jahre regeln würden, können »hier aus organisatorischen Gründen nicht abgelegt werden« (so die Berechnungsstelle des Gerichts).



An dieser Stelle muss ich meinen Dank an etliche Quellen aussprechen, die mir wirklich sehr weitergeholfen haben bei meinen Recherchen.  Zuerst zu nennen ist dabei vor allem die Facebook-Gruppe »Ehrenamtliche Richter«.  Dort tummeln sich Schöffen und Personen, die irgendwie anders von dem Thema betroffen sind.  Aber auch einige andere Blogger haben schon zum Thema Schöffen Insider-Veröffentlichungen im Internet, so z. B. Dr. Sebastian Stein, Dr. Bjørn Bäuchle, und die Journalisten Peter Maxwill und Marc Baumann.

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